Die Bedingungen für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Zukunftskurs Energie GmbH (im Folgenden „wir“) gegenüber ihren Kunden. Dazu gehören insbesondere Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Klimaanlagen, Balkonkraftwerken und Ladestationen sowie damit verbundene Service- und Wartungsleistungen.
(2) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich in dieser Rangfolge aus: (a) einem gesondert geschlossenen Einzelvertrag mit seinen Anlagen, (b) Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung, (c) ergänzenden Leistungsbeschreibungen und technischen Unterlagen, (d) diesen AGB und (e) den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen leisten.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder enthalten eine Annahmefrist. Angaben auf unserer Website, in Prospekten und anderen Werbemitteln sowie Ergebnisse unserer Online-Rechner sind unverbindlich.
(2) Abbildungen, Maße, Gewichte und technische Daten in Angeboten sind Richtwerte und keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Handelsübliche Abweichungen, technische Verbesserungen und der Ersatz von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, wenn die Eignung für den vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(3) Mit der unterschriebenen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung mit einer Auftragsbestätigung annehmen. Wir können die Annahme innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung erklären. Die Annahme kann unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit vor Ort, der Verfügbarkeit der Komponenten und – bei netzgekoppelten Anlagen – einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung des zuständigen Netzbetreibers stehen.
(4) An Angeboten, Planungen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf sie ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Prüfung des Angebots oder zur Beantragung einer Förderung erforderlich.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Inhalt und Umfang unserer Leistung sowie für Lieferfristen ist die Auftragsbestätigung.
(2) Montagematerial wie Unterkonstruktionen liefern wir in angemessener Qualität eines anerkannten Herstellers. Ein bestimmtes Fabrikat ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Ist ein bestelltes Produkt nach Vertragsschluss nicht lieferbar, informieren wir den Kunden unverzüglich und bieten, soweit möglich, eine gleichwertige Alternative an. Lehnt der Kunde die Alternative ab oder ist keine verfügbar, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dann unverzüglich.
(4) Gerüste und Hilfsmittel sind im Umfang des Angebots enthalten. Darüber hinaus erforderliche Gerüste oder Hebetechnik stimmen wir vorab mit dem Kunden ab und berechnen sie gesondert.
(5) Bei Photovoltaikanlagen übernehmen wir die Netzanfrage sowie die An- und Fertigmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Den Zählerwechsel und die Herstellung des Netzanschlusses führt der Netzbetreiber aus; auf dessen Bearbeitungszeiten haben wir keinen Einfluss.
(6) Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks sowie Anpassungen der bestehenden Hausinstallation sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind. Einen Internetanschluss (z. B. Router) für die Anbindung der Anlage stellt der Kunde.
(7) Die tatsächliche Leistung einer Photovoltaikanlage ergibt sich aus Anzahl und Nennleistung der verbauten Module laut Herstellerdatenblatt. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, etwa an der Modulanzahl oder der Speichergröße, erstellen wir dafür ein Nachtragsangebot.
§ 4 Bauliche und technische Voraussetzungen
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass Dach, Dachkonstruktion, Untergrund, Aufstellort und Gebäudestatik für die Montage geeignet sind, sofern die Prüfung oder Herstellung dieser Eignung nicht ausdrücklich zu unserem Auftrag gehört. Notwendige Prüfungen lässt er rechtzeitig durch eine fachkundige Person vornehmen.
(2) Öffentlich-rechtliche Anforderungen (z. B. Bau-, Denkmal- oder Brandschutzrecht sowie Abstands- und Schallschutzvorgaben) sind je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich. Wir weisen auf erkennbare Genehmigungsvorbehalte hin. Die Prüfung und Einholung erforderlicher Genehmigungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, und behebt der Kunde den Mangel nicht innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung, gelten die Rechte nach § 5 Abs. 6.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Soweit nicht beauftragt, stellt der Kunde einen Zählerschrank bereit, der den geltenden technischen Anschlussbedingungen entspricht. Für Ladestationen und andere Verbraucher mit hoher Leistung muss die Hausanschlusssicherung ausreichend dimensioniert sein; Einzelheiten nennt das Angebot.
(2) Der Kunde stellt die für die Anbindung der Anlage an das Internet nötigen Anschlüsse bereit, möglichst als feste Netzwerkleitung bis zum Standort von Wechselrichter oder Speicher. Liegt sie zum Montagetermin nicht vor, verlegen wir ein Netzwerkkabel offen; eine Verlegung in Rohren oder Kanälen ist dann nicht geschuldet.
(3) Der Kunde ermöglicht einen reibungslosen Beginn der Arbeiten. Dazu gehören die Zufahrt für Liefer- und Montagefahrzeuge, ein freier Zugang zu Dach, Aufstellort und Technikraum, unentgeltlich Strom und Wasser sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche.
(4) Werden für eine Montage auf dem Dach Ersatzziegel benötigt, stellt der Kunde eine angemessene Menge zur Verfügung. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(5) Material, das vor der Montage an den Kunden geliefert wird, verwahrt er bis zur Montage sachgerecht und geschützt vor Witterung und Zugriff Dritter. Ist ihm das nicht möglich, informiert er uns unverzüglich. Verlangt der Netzbetreiber oder eine Förderstelle Erklärungen oder Unterschriften des Kunden, gibt der Kunde diese rechtzeitig ab.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können wir deshalb nicht beginnen oder nicht weiterarbeiten, richten sich unsere Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 642, 643 und 645 BGB sowie § 648a BGB.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise in Angeboten und Auftragsbestätigungen gegenüber Verbrauchern enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Leistungen, die nicht Teil der Auftragsbestätigung sind, berechnen wir nach vorheriger Absprache gesondert.
(3) Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung wie folgt fällig:
- 10 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss,
- 30 % nach Lieferung der wesentlichen Komponenten,
- 60 % nach Abschluss der Montage.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Skonto gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(5) Wir können für die Abwicklung von Zahlungen einen Dienstleister einsetzen. In diesem Fall teilen wir dem Kunden die Zahlungsempfänger und Kontoverbindung in der Rechnung mit.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Möchte der Kunde eine Förderung beantragen, schließen wir den Vertrag auf seinen Wunsch mit der von der Förderstelle verlangten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung für den Fall der Förderzusage ab. Den Förderantrag stellt der Kunde; wir stellen die dafür nötigen Bestätigungen aus, soweit sie zu unserem Auftrag gehören. Ist keine solche Bedingung vereinbart, besteht die Zahlungspflicht des Kunden unabhängig davon, ob und wann eine Förderung bewilligt oder ausgezahlt wird.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus demselben Vertrag.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Termine und höhere Gewalt
(1) Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
(2) Bei höherer Gewalt und anderen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, erhebliche Störungen der Lieferketten), verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
(3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstatten wir.
(4) Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden verwendbar sind, die restliche Lieferung gesichert ist und ihm dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Den Transport zum Einsatzort übernehmen wir selbst oder über einen Spediteur. Die Kosten dafür tragen wir, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Anlieferung prüft der Kunde die Ware auf sichtbare Schäden und vermerkt diese im Lieferschein oder Übergabeprotokoll.
(3) Schulden wir die Montage, geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über. Im Übrigen geht sie mit der Übergabe über; gegenüber Unternehmern beim Versendungskauf bereits mit der Übergabe an das Transportunternehmen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, steht dies der Übergabe oder Abnahme gleich.
§ 10 Abnahme
(1) Nach Montage und Inbetriebnahme nehmen wir die Anlage gemeinsam mit dem Kunden ab und halten dies in einem Übergabeprotokoll fest, das beide Seiten unterschreiben.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel werden im Protokoll vermerkt und von uns beseitigt.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme (§ 640 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt eine Abnahme durch Fristablauf nur, wenn wir den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
§ 11 Mängelrechte
(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) bleiben unberührt.
(2) Technische Angaben, Berechnungen und Ertrags- oder Ersparnisprognosen sind keine Beschaffenheitsgarantien, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart sind. Die tatsächlichen Erträge und Verbräuche hängen insbesondere von Wetter, Nutzungsverhalten und Energiepreisen ab.
(3) Unternehmer müssen Mängel nach § 377 HGB rechtzeitig rügen.
(4) Keine Mängel sind insbesondere Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende oder unsachgemäße Wartung durch Dritte, nachträgliche Veränderungen ohne unsere Zustimmung, äußere Einwirkungen, die wir nicht zu vertreten haben, natürliche Abnutzung sowie eine ungeeignete elektrische Infrastruktur des Kunden, soweit diese nicht Teil unseres Auftrags war.
(5) Wir sind nicht Hersteller der verbauten Komponenten. Garantien der Hersteller (z. B. Produkt- oder Leistungsgarantien) sind eigene Zusagen der Hersteller und gegenüber diesen geltend zu machen. Ihre gesetzlichen Mängelrechte uns gegenüber bleiben davon unberührt. Bei der Geltendmachung von Herstellergarantien unterstützen wir Sie.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Verjährung
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(2) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche bei Kaufverträgen über neue Sachen ein Jahr nach Gefahrübergang. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet wurden (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt dies bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter, etwa einer Pfändung, weist er auf unser Eigentum hin und informiert uns unverzüglich.
(3) Unternehmer dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Sie treten uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
§ 15 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhält der Kunde mit dem Angebot beziehungsweise vor Vertragsschluss in Textform. Sie sind außerdem unten abgedruckt.
§ 16 Nachunternehmer
Wir können zur Erfüllung unserer Leistungen qualifizierte Nachunternehmer einsetzen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Zukunftskurs Energie GmbH, [Anschrift fehlt in den Firmendaten], Telefon: [Telefon fehlt in den Firmendaten], E-Mail: [E-Mail fehlt in den Firmendaten]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Zukunftskurs Energie GmbH, [Anschrift fehlt in den Firmendaten], E-Mail: [E-Mail fehlt in den Firmendaten]
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Zuletzt aktualisiert am 02.10.2026