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Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe zahlt die KfW einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, in Einzelfällen bis zu 80 %. Wir erklären, welche Bausteine für Sie gelten, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor. Stand: Oktober 2026, vorbehaltlich Bewilligung.

Aufgeschlagenes Buch auf einem Ledersessel, dahinter ein Beistelltisch mit Kerzen und ein weißer Gliederheizkörper im warmen Abendlicht

Höchstsatz der Heizungsförderung, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %
70 %Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit, Antrag bis 31.01.2027
28.000 €Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
Grundförderung für alle Antragsberechtigten
30 %Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026
Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer, Antrag bis 31.01.2027
16 %Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026

KfW-Zuschuss 458 für Wohngebäude. Stand: Oktober 2026, Konditionen für Anträge bis 31.01.2027. Vorbehaltlich Bewilligung und verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

  • Grundförderung: 30 %

    Für alle Antragsberechtigten, auch für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

    Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Ab 01.02.2027 sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 %

    Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €. Mit Kind im Haushalt steigen die Grenzen um 10.000 €.

  • Obergrenze: 70 %, in Einzelfällen 80 %

    Alle Boni zusammen sind auf 70 % begrenzt. Bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) sind bis zu 80 % möglich.

  • Förderfähige Kosten bis 28.000 €

    Für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Ab 01.02.2027 sinkt der Betrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 €.

  • Ergänzungskredit

    Liegt eine Zuschusszusage vor, können Sie bei der KfW zusätzlich einen Kredit von bis zu 120.000 € je Wohneinheit beantragen.

Die Förderung muss beantragt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn zählt bereits ein Vertrag ohne Förderbedingung. Deshalb schließen wir den Vertrag mit einer Bedingung für den Fall der Förderzusage ab und beginnen erst nach Ihrer Zusage mit dem Einbau.

Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Wir erstellen die nötige Bestätigung zum Antrag und erklären Ihnen jeden Schritt.

Gefördert werden nur Wärmepumpen, die in der Liste förderfähiger Geräte stehen. Den Zuschuss können Sie nicht mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG kombinieren. Für 2027 sind weitere Änderungen der Förderung geplant; wir informieren Sie, sobald sie amtlich veröffentlicht sind.

Alle Angaben: Stand Oktober 2026, Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458). Vorbehaltlich Bewilligung, kein Rechtsanspruch.

Wärmepumpen-Außengerät auf hellem Kiesbett an einer weißen Hauswand, eingerahmt von Lebensbäumen und einem Plattenweg

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30.000 €
5.000 €60.000 €

Inklusive Einbau, Umfeldmaßnahmen und Demontage der alten Heizung.

Welche Heizung wird ersetzt?
Wohnen Sie selbst in dem Haus?

Einige Förderbausteine gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.

Beantworten Sie die Fragen – das Ergebnis erscheint hier.

Die Reihenfolge schreibt die KfW vor. Wer sie nicht einhält, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.

  1. Schritt 1: Bestätigung zum Antrag

    Nach dem Termin vor Ort erstellen wir als Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag mit den Daten Ihres Vorhabens.

  2. Schritt 2: Vertrag mit Bedingung

    Wir schließen den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Bedingung für die Förderzusage und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.

  3. Schritt 3: Antrag bei der KfW

    Sie stellen den Antrag in „Meine KfW“ und laden Bestätigung und Vertrag hoch – vor Beginn der Arbeiten.

  4. Schritt 4: Zusage und Einbau

    Nach der Zusage bauen wir die Wärmepumpe ein. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate Zeit.

  5. Schritt 5: Bestätigung nach Durchführung

    Nach Inbetriebnahme und hydraulischem Abgleich stellen wir die Bestätigung nach Durchführung aus.

  6. Schritt 6: Nachweise und Auszahlung

    Sie reichen Rechnungen und Nachweise spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung ein. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) setzt sich aus Bausteinen zusammen. Für Anträge bis 31.01.2027 gilt:

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen
  • Einkommensbonus: 40 %, 30 % oder 10 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €

Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Stand: Oktober 2026, Quelle: KfW. Vorbehaltlich Bewilligung, kein Rechtsanspruch.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer selbst bewohnter Häuser, Eigentümer vermieteter Häuser und Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Boni für Geschwindigkeit und Einkommen gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Der Bauantrag für das Gebäude muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Nicht antragsberechtigt sind zum Beispiel Personen mit Nießbrauchrecht.

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des Haushalts aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag – für einen Antrag 2026 also aus 2023 und 2024. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigen die Grenzen um 10.000 €. Nachgewiesen wird das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn gilt schon ein Vertrag ohne Förderbedingung oder der Start der Bauarbeiten. Deshalb schließen wir den Vertrag mit einer Bedingung für den Fall der Förderzusage ab. Erst nach Ihrer Zusage beginnen wir mit dem Einbau. Wer vorher beginnt, verliert den Anspruch auf die Förderung.

Stellen Sie den Antrag für mich?

Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Wir erstellen die nötige Bestätigung zum Antrag, schließen den Vertrag mit Förderbedingung und erklären Ihnen jeden Schritt. Nach dem Einbau stellen wir die Bestätigung nach Durchführung aus, die Sie für die Auszahlung brauchen.

Welche Fristen gelten?

Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Die Nachweise reichen Sie spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung ein. Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Die geförderte Anlage ist zehn Jahre zweckgebunden.

Ändert sich die Förderung bald?

Ja. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028. Maßgeblich ist das Datum Ihres Antrags. Weitere Änderungen für 2027 sind geplant, aber noch nicht amtlich veröffentlicht.

Gibt es noch den Effizienzbonus?

Nein. Den Bonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich als Wärmequelle gibt es für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht mehr.

Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Mit der steuerlichen Förderung für energetische Sanierung (§ 35c EStG) ist der KfW-Zuschuss nicht kombinierbar. Zusätzlich zum Zuschuss können Sie bei der KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € je Wohneinheit beantragen, wenn eine Zuschusszusage vorliegt. In Potsdam gibt es außerdem einen städtischen Zuschuss für Wärmepumpen. Welche Kombination für Sie in Frage kommt, besprechen wir beim Termin.

Beim Termin vor Ort klären wir, welche Bausteine für Sie in Frage kommen, und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

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