Raumgröße, Raumhöhe, Fenster und Nutzung bestimmen die nötige Leistung. Sie erhalten eine erste Einschätzung – unverbindlich und mit allen Annahmen.
Welche Anlage passt – und mit welchen Kosten können Sie rechnen?
Frage 1
Wo soll die Anlage eingebaut werden?
Wie funktioniert eine Klimaanlage?
Eine Split-Klimaanlage besteht aus einem Innengerät im Raum und einem Außengerät. Ein Kältemittel nimmt im Raum Wärme auf und gibt sie draußen wieder ab. Dabei wird die Luft auch entfeuchtet. Viele Geräte filtern zusätzlich Staub und Pollen aus der Raumluft.
Kann eine Klimaanlage auch heizen?
Ja, viele Geräte haben eine Heizfunktion. Sie arbeiten dann wie eine Luft-Luft-Wärmepumpe und eignen sich gut, um einzelne Räume in der Übergangszeit zu heizen.
Welche Anlage brauche ich – Split oder Multi-Split?
Für einen Raum reicht meist ein Split-Gerät mit einem Innen- und einem Außengerät. Sollen mehrere Räume gekühlt werden, schließen wir mehrere Innengeräte an ein gemeinsames Außengerät an (Multi-Split). Die nötige Leistung hängt von Raumgröße, Raumhöhe, Fensterausrichtung und der Zahl der Personen und Geräte im Raum ab.
Was kostet eine Klimaanlage mit Montage?
Eine Split-Klimaanlage für einen Raum kostet bei uns meist 3.000 bis 5.000 €. Eine Multi-Split-Anlage für mehrere Räume liegt meist bei 4.000 bis 8.000 €, bei großen Anlagen auch darüber. Das hängt von Geräteleistung, Leitungswegen und Montageaufwand ab.
Wie hoch sind die Stromkosten im Betrieb?
Das hängt davon ab, wie oft und wie stark Sie kühlen oder heizen, von der Effizienz des Geräts und von Ihrem Strompreis. Moderne Geräte mit Inverter-Technik passen ihre Leistung an den Bedarf an, statt ständig an- und auszuschalten. Gern rechnen wir das für Ihre Räume durch.
Wie oft muss eine Klimaanlage gewartet werden?
Wir empfehlen eine Wartung alle ein bis zwei Jahre. Dabei reinigen wir Filter und Wärmetauscher und prüfen die Technik. Das hält das Gerät effizient und die Luft hygienisch.
Wird eine Klimaanlage gefördert?
Reine Kühlgeräte werden nicht gefördert. Split-Geräte mit Heizfunktion können als Luft-Luft-Wärmepumpe unter die KfW-Heizungsförderung fallen, wenn sie das Gebäude beheizen und die technischen Anforderungen erfüllen – unter anderem muss das Außengerät in der Liste förderfähiger Geräte stehen. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüfen wir im Einzelfall. Stand: Oktober 2026, vorbehaltlich Bewilligung.
Was bedeuten die neuen EU-Regeln für Kältemittel?
Die EU-F-Gase-Verordnung schränkt Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial schrittweise ein. Für neue Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW mit fluorierten Kältemitteln ab einem Treibhauspotenzial von 150 gilt ab dem 1. Januar 2029 ein Verbot des Inverkehrbringens. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden. Wir beraten Sie, welche Geräte und Kältemittel für Ihren Einbau sinnvoll sind.